In der Schweiz sind Pensionskassen erst seit dem 1. Januar 1985 obligatorisch. Zuvor waren die jeweiligen Firmeninhaber für die Regelungen zur betrieblichen Vorsorge zuständig. Martin H. Burckhardt war es ein grosses Anliegen, seinen Mitarbeitenden hier weitsichtige Angebote zu machen, um ihnen auch nach dem Ausscheiden aus der Firma einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Burckhardt gründete bereits 1959 eine Stiftung, um neben der gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Sozialversicherung allen Mitarbeitenden und deren Familien eine umfassende Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod anzubieten.
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Seit dem 1. Juli 1975 bot die «Burckhardt+Partner Vorsorgestiftung» zusätzlich die Möglichkeit, die Lücken zwischen staatlicher und betrieblicher Vorsorge zu schliessen, indem die Mitarbeitenden 10% ihres Lohns auf ein zweckgebundenes Alterskonto bei der Basler Kantonalbank einzahlen konnten. Damit stellte die Firma die Weichen für ein starkes Gesamtvorsorgekonzept.
Nur wenige Jahre später ging daraus die Brunelleschi-Stiftung hervor, die Burckhardt Ende 1980 ins Leben rief und die bis heute existiert. Der Name ist dem Renaissance-Architekten Filippo Brunelleschi entlehnt, dessen Werke als Meilensteine der Baukunst gelten. Ihr Zweck besteht darin, Mitarbeitende sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen wirtschaftliche Risiken wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldete Notlagen abzusichern. Besonders nach den zurückliegenden Ölpreiskrisen war die Belegschaft dankbar dafür, mit der Brunelleschi-Stiftung in eine sichere soziale Zukunft aufbrechen zu können
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